Eine Sonderregelung für den Ruhestand sowie befristet mehr Stellen sollen einen Engpass bei Richtern und Staatsanwälten in Sachsen abwenden. Viele von ihnen seien zwischen 1958 und 1961 geboren. Sie sollen Jüngeren Platz machen und können dreieinhalb Jahre früher in Rente gehen, wie das Justizministerium in Dresden bei einer dpa-Umfrage mitteilte. Richter und Staatsanwälte der Jahrgänge 1962 bis 1964 hingegen könnten bis zu drei Jahre länger arbeiten, um die Altersstruktur zu «entzerren». Zudem seien im neuen Doppelhaushalt für die Jahre 2017/18 - zumindest befristet - zusätzliche Stellen vorgesehen.
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