Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden
Das Arbeitsrecht befasst sich hauptsächlich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zeichnet sich durch die spezielle rechtliche und wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmer aus.
Zu den Hauptbereichen des Arbeitsrechts zählt das Arbeitsvertragsrecht, also die Bestimmungen, die das Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen. Dabei ist das Kündigungsschutzrecht von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gesetze, die einzelne Aspekte des Arbeitsrechts regeln, wie beispielsweise das Bundesurlaubsgesetz oder das Mutterschutzgesetz.
Des Weiteren beinhaltet das Arbeitsrecht auch das Betriebsverfassungsrecht, welches die rechtliche Gestaltung der betrieblichen Ordnung, insbesondere die Rolle und Funktion des Betriebsrates, regelt.
Schließlich fällt auch das Tarifvertragsrecht unter das Arbeitsrecht, das die vertragliche Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessenvertreter der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) betrifft.