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Chemnitzer Haftbefehl auf Facebook geteilt: 900 Euro Strafe

Ein Richterhammer liegt im Landgericht auf einem Tisch. Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild
Ein Richterhammer liegt im Landgericht auf einem Tisch. Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild

Weil er einen Haftbefehl nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz bei Facebook geteilt hat, muss ein 46-Jähriger 900 Euro Geldstrafe zahlen. Der Angeklagte und sein Verteidiger erschienen am Donnerstag nicht zum Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam, weshalb das Gericht die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen in Form eines Strafbefehls erließ. Legt der Angeklagte keinen Einspruch ein, wird das Urteil rechtskräftig.

Der 46-Jährige soll laut Ermittlungen im August 2018 in einem Kommentar auf einer Facebook-Seite einen Text und zwei Fotos eines kompletten Haftbefehls des Amtsgerichts Chemnitz mit sämtlichen Angaben gepostet haben. Damals war ein 35-Jähriger in Chemnitz erstochen worden, was tagelange Ausschreitungen nach sich gezogen hatte. Rund ein Jahr später wurde ein Syrer unter anderem wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof. Der Verurteilte soll den 35-Jährigen gemeinsam mit einem noch nicht gefassten Iraker getötet haben.

Ein inzwischen vom Dienst suspendierter und zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Justizbeamter hatte den Haftbefehl fotografiert und an Dritte weitergegeben. Der Haftbefehl wurde mehrfach im Netz geteilt, unter anderem von der rechtsextremen Organisation «Pro Chemnitz» und einem AfD-Kreisverband, sowie Pegida-Chef Lutz Bachmann, der dafür einen Strafbefehl erhielt.

Im Mai 2019 musste ein Polizist aus Baden-Württemberg eine Geldstrafe von 1200 Euro zahlen, weil er das Foto geteilt hatte. Im Oktober 2019 wurde eine Frau aus Hessen zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs ist die Veröffentlichung eines amtlichen Dokuments eines Strafverfahrens strafbar.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Richterhammer liegt im Landgericht auf einem Tisch. Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild