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Bewährungsstrafe für Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit

dpa / Friso Gentsch
dpa / Friso Gentsch

Nach Kontrollen durch Zollbeamte hat das Amtsgericht Chemnitz einen 52-jährigen Bauunternehmer wegen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Wie das Hauptzollamt Erfurt am Montag mitteilte, wurde ihm zur Last gelegt, in 56 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben. Den Sozialkassen seien über eine Zeit von mehr als fünf Jahren Beiträge in Höhe von rund 170 000 Euro und der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft Beiträge von etwa 30 000 Euro vorenthalten worden.

Den Beamten waren bei Baustellenkontrollen Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung der Mitarbeiter aufgefallen. Der Mann beschäftigte neben ordnungsgemäß angemeldeten Arbeitern auch welche, die nicht oder nicht vollständig bei den Sozialkassen angemeldet waren. Zur Verschleierung legte er Scheinrechnungen vermeintlicher Subunternehmer vor. Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte ihn schon im Februar 2019. Das Urteil ist rechtskräftig.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Friso Gentsch