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«Al-Bakr»-Kommission attestiert Fehler

Die im Fall des terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr eingesetzte Expertenkommission hat den Sicherheits- und Justizbehörden von Bund und Land Sachsen eine «Reihe Fehler und Regelverletzungen» attestiert. Besonders kritisierten die Experten Generalbundesanwalt Peter Frank, der das Verfahren zu spät übernommen habe.

Nur im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum und bei der Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes sei alles gut gelaufen, sagte der Kommissionsvorsitzende Herbert Landau am Dienstag bei der Vorstellung des Abschlussberichts in Dresden. Zugleich empfahl die Kommission Verbesserungen und forderte eine «Kultur der Verantwortlichkeit».

Die Festnahme des 22-jährigen Syrers war Anfang Oktober vergangenen Jahres in Chemnitz gescheitert. Der mutmaßliche IS-Terrorist floh trotz Großfahndung nach Leipzig, wo er von Landsleuten überwältigt und der Polizei übergeben wurde. Zwei Tage später erhängte er sich in Untersuchungshaft in der JVA Leipzig. In der Chemnitzer Wohnung fand die Polizei einen hochexplosiven Sprengstoff, mit dem der Syrer nach Erkenntnissen der Ermittler einen Anschlag auf einen Berliner Flughafen verüben wollte.

Nach Ansicht der Kommission wäre es zweckmäßig gewesen, wenn das Bundeskriminalamt die Festnahme Al-Bakrs übernommen und nicht der Landespolizei überlassen hätte. Die Entscheidung sei «sachwidrig» gewesen, sagte Landau. Zudem hätte der Generalbundesanwalt das Verfahren nicht als «Routinefall» behandeln dürfen.

Das verzögerte Eingreifen der Bundesanwaltschaft «stellte sich nicht nur als rechtlich problematisch dar, sondern eröffnete wegen der nicht eingebrachten hervorragenden Sachkompetenz der Strafverfolgungsbehörde weitere Möglichkeiten, Schäden anzurichten», heißt es in dem Kommissionsbericht. Der Gesetzgeber müsse Anpassungen erwägen, «um die Behörde des Generalbundesanwalts in vergleichbaren Fällen stärker in die Pflicht zu nehmen».

Mit Blick auf die sächsische Polizei wird vor allem die Einsatzführung durch das Landeskriminalamt bemängelt. «Durchgängig bestand kein funktionsfähiger Führungsstab», stellte Landau fest. Lediglich zwei Polizeiführer seien damit betraut gewesen. Sie seien zu einer falschen Lageeinschätzung gekommen, da für sie die Festnahme des Täters im Vordergrund gestanden habe - und nicht die Abwehr eines «unmittelbar bevorstehenden Terroranschlags».

Auch gab es Landau zufolge keine Kommunikationsstrategie. Unter anderem habe dies dazu geführt, dass der Verdächtige dem sächsischen Spezialeinsatzkommando in Chemnitz entkommen konnte, obwohl ihn eine Beamtin des Mobilen Eisatzkommandos zuvor eindeutig identifiziert habe. «Das kam aber nicht beim SEK an.»

Die Fehler der sächsischen Polizei «in zum Teil ganz erheblichem Umfang» seien jedoch an keiner Stelle wider besseren Wissens erfolgt, so die Kommission. Stattdessen seien sie teilweise «auf erhebliche Anspannung in einer brisanten Lage, eine massive Belastung über viele Stunden hinweg und auch auf eine offenkundig erhebliche Verunsicherung des Personals in Polizei und Justiz im Umgang mit islamistischen Gewalttätern zurückzuführen, gepaart mit kultureller Fremdheit und Sprachbarrieren». Zudem sei es der bundesweit erste Zugriff auf einen potenziellen islamistischen Selbstmordattentäter - mutmaßlich mit Sprengstoffweste ausgestattet - gewesen.

Eine falsche Entscheidung der Gefängnispsychologin konnte die Kommission nicht erkennen. Jedoch sei es im Nachhinein «unmöglich» zu sagen, ob der Suizid zu verhindern gewesen wäre, sagte die Psychologin und Ex-Leiterin der JVA Celle, Katharina Bennefeld-Kersten, die der Kommission ebenso angehörte wie der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, und der frühere Inspekteur der Brandenburger Polizei, Jürgen Jakobs.

Ihr rund 200 Seiten umfassender Bericht basiere auf der Auswertung zahlreicher Behördenakten sowie auf 97 Gesprächen mit Personen, die auf unterschiedlichen Ebenen mit dem Fall befasst waren. Drei Monate lang hatten sie sich mit dem Fall befasst. Die Kommission forderte unter anderem eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Bundesländern, länderübergreifendes Training, gemeinsame Standards, mehr Dolmetscher sowie die bessere Vernetzung von Fachkräften.

Die sächsische Regierung kündigte Konsequenzen an. So solle die Einsatzführungen künftig in vergleichbaren Fällen bei den Polizeidirektionen und nicht beim LKA liegen, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU). Außerdem werde das Training für den Umgang mit Terrorverdächtigen verstärkt. Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) kündigte die Einrichtung von Sonderhafträumen für suizidgefährdete Gefangene an. Die Planungen dafür seien aber noch ganz am Anfang.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Willnow

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