Das Online-Glücksspiel erfreut sich in Deutschland schon seit vielen Jahren einer wirklich großen Beliebtheit. So liegt der Bruttospielertrag beim Online-Glücksspiel in Europa Schätzungen zufolge bei ca. 40 Milliarden Euro. Doch gerade hierzulande gab es in den letzten Jahren nach wie vor eine große rechtliche Hürde: Eigentlich waren Online-Casinos nicht zugelassen und damit illegal. Nur das EU-Recht sorgte für eine rechtliche Grauzone und vielerorts eine Duldung von Online-Casinos. Das hat sich mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag geändert. Doch was bedeutet das im Einzelnen für die Spieler?
Was bringt die deutsche Regulierung mit sich?
Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Mit einer Lizensierung in Deutschland müssen Anbieter jedoch auch recht viele vorgaben erfüllen.
Dazu gehören:
1. Einzahlungslimit
Künftig gilt ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat – und zwar anbieterübergreifend. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Personen mit Spielsucht-Problemen sich finanziell ruinieren. Das Limit erstreckt sich allerdings nicht auf Gewinne. Diese dürfen also in voller Höhe zusätzlich wiedereingesetzt werden.
2. Sperrdatei
Es soll eine bundesweise Sperrdatei eingeführt werden. So können Spieler sich bei allen Anbietern sperren lassen. Auch dies gilt als Schutzmaßnahme gegen drohende oder bereits existierende Spielsucht.
3. Zwangspause
Nach einem Glücksspiel muss ein Spieler mindestens eine Minute warten, bis er beim gleichen Anbieter ein anderes Glücksspiel spielt. In dieser Pause müssen künftig Informationen in Bezug auf die Spielsucht und entsprechende Präventionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Für erzielte Gewinne soll eine Zwangspause von 1 Stunde gelten, bis diese für ein anderes Glücksspiel ausgegeben werden können.
Zusätzlich wird in Sachsen-Anhalt eine zentrale Glücksspielbehörde ins Leben gerufen. Diese ist künftig für die Lizensierung und die Veröffentlichung von Leitlinien verantwortlich. Darüber hinaus kommt ihr auch eine gewisse Kontrollfunktion zu.
Die neuen Regelungen sorgen zudem dafür, dass die Werbung für Online-Glücksspiel eingeschränkt wird. Bislang konnte überhaupt nur Fernsehwerbung gesendet werden, weil einige Anbieter über eine Glücksspiellizenz aus Schleswig-Holstein verfügten. Dies erklärt auch den Satz „Das Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein“. Künftig soll entsprechende Werbung im Fernsehen und Radio zwischen 6 und 21 Uhr generell verboten sein.