Das ist ab 15. Mai wieder erlaubt, offen.
- Kitas und Grundschulen mit individuellen Regelungen (ab Montag, den 18. Mai 2020)
- Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen bei Einhaltung der Abstandsregeln
- Versammlungen nach dem Versammlungsrecht, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter sichergestellt werden kann
- Fahr-, Flug- und Bootsschulen einschließlich der Durchführung von Übungsstunden und der praktischen Prüfung
- Theater, Musiktheater und Kinos
- Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäusern sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt
- Literaturhäusern, Kleinkunst, Soziokultur und Gästeführungen sind möglich.
- Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung mit einem mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Konzept zur Hygiene und professionellen Betreuung.
- Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
- Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
- Sportstätten inkl. Wettkämpfe im Innen- und Außenbereich ohne Publikum sind wieder zulässig,
- Gaststätten, Hotels und Pensionen, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden.
- Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder,
- Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten sowie die Vermittlung von Prostitution.
- Besuchsverbot für Krankenhäuser Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, stationären Einrichtungen und Wohnstätten der Kinder- und Jugendhilfe.