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Ärztepräsident: Nach Cannabis-Freigabe im Stich gelassen

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, hat der Politik vorgeworfen, die Ärzteschaft nach der Freigabe von Cannabis als Medizin im Stich gelassen zu haben. Es gebe keinerlei Regelungen zu den Diagnosen und Indikationen, bei denen Cannabis verordnet werden solle, beklagte Bodendieck laut einer Mitteilung der Kammer vom Dienstag. «Jeder Patient, der glaubt, seine Rückenschmerzen mit Cannabis behandeln zu können, kommt jetzt in die Arztpraxis», erklärte der Ärztepräsident. Es seien Hoffnungen geweckt, Ärzte und schwerkranke Patienten jedoch im Stich gelassen worden.

Die Sächsische Landesärztekammer wolle nun in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer eigene Hinweise zur Verordnung von Cannabis erarbeiten. Damit solle Ärzten «zumindest eine fachlich fundierte Handreichung» angeboten werden. Der Gesetzgeber habe es auch versäumt, eine Altersbegrenzung zu definieren. Zudem würden nicht nur reine Substanzen, sondern auch Nebenprodukte wie das aus Sicht der Kammer giftige Cannabiskraut von der Freigabe erfasst.

Das Gesetz «Cannabis als Medizin» trat am 10. März in Kraft. Ein Ziel ist eine bessere Schmerzlinderung schwer kranker Menschen. Das Gesetz regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln, wenn andere nicht mehr helfen. Darüber muss allerdings ein Arzt entscheiden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Oliver Berg