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Stadt Dresden: Sachgebiet Eingliederungsleistungen erst 2026 wieder erreichbar

Die Landeshauptstadt Dresden schließt vom 15. bis 19. Dezember 2025 das Sachgebiet Eingliederungsleistungen. Ab Januar 2026 übernimmt das Jugendamt die Verantwortung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.

Das Sachgebiet Eingliederungsleistungen der Landeshauptstadt Dresden bleibt vom 15. bis 19. Dezember 2025 geschlossen. Die Schließung erfolgt laut Informationen der Stadt aufgrund von grundlegenden organisatorischen, technischen und räumlichen Vorbereitungen, da ab dem 1. Januar 2026 das Jugendamt die Eingliederungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen übernehmen wird.

In der Vorweihnachtswoche sind die Mitarbeitenden des Sozialamtes Dresden nicht erreichbar. Dies betrifft sowohl Antragstellende als auch Leistungsberechtigte sowie Leistungserbringende und Leistungsträger. In der Vorbereitung auf die Übergabe an das Jugendamt werden die Fallakten von etwa 2.800 Leistungsberechtigten unter 17 Jahren bearbeitet.

Nach der Schließzeit nehmen die Sprechzeiten des Sozialamtes ab dem 2. Januar wieder ihren gewohnten Lauf auf. Dienstags sind Besucher von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr willkommen, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. Für das Jugendamt, Allgemeinen Sozialen Dienst gelten montags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.

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