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Richter weisen Beschwerden zu Landtagswahl 2019 zurück

Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat drei Beschwerden gegen die Ergebnisse der Wahlprüfung der Landtagswahl 2019 zurückgewiesen. Die Beschwerden seien unzulässig, entschieden die Verfassungsrichter bereits am 24. März, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Damit seien nun keine Wahlprüfungsbeschwerden mehr anhängig.

Eine der Beschwerden richtete sich gegen die Sitzverteilung im Landtag. Der Beschwerdeführer hatte angeführt, dass ein Sitz, der bei einem «gerechten Zuteilungsverfahren» der SPD zustehen würde, widerrechtlich der AfD zugeteilt worden sei. Schon bei der Wahlprüfung im Landtag war er mit dieser Argumentation nicht durchgedrungen. Dieser Auffassung der Wahlprüfer schlossen sich die Verfassungsrichter an.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH