Am Sonntag um 14:15 Uhr kam es auf der August-Bebel-Straße in Riesa zu einem Unfall, bei dem eine 62-jährige Radfahrerin leichte Verletzungen erlitt. Das teilte die Polizei mit. Die 32-jährige Fahrerin eines VW Golf hatte beim Herausfahren aus einer Grundstückseinfahrt die Radfahrerin, die mit einem Pedelec von links näherte, erfasst. Durch den Zusammenstoß stürzte die 62-Jährige und zog sich leichte Verletzungen zu. Der Sachschaden wird auf rund 300 Euro geschätzt.
Einbrecher stahlen E-Bike, Werkzeug und Teppich in Riesa
In der Zeit von 19:30 Uhr am Freitag bis 17:00 Uhr am Sonntag drangen Unbekannte in einen Keller an der Hohen Straße in Riesa ein und entwendeten ein E-Bike, Werkzeug sowie einen Teppich. Die Täter hebelten eine Tür auf und durchsuchten zwei Kellerabteile. Bei einem dritten Abteil scheiterten sie jedoch im Versuch, einzudringen. Die Beute hat einen Gesamtwert von rund 2.700 Euro. Zudem versuchten die Einbrecher offenbar, in ein benachbartes Haus einzudringen, konnten aber eine Tür nicht aufhebeln. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf etwa 100 Euro.
Brücke in Meißen beschmiert
In Meißen wurde die Carlsbrücke an der Uferstraße in den vergangenen Tagen von Unbekannten beschmiert. Die Täter trugen mit schwarzer und pinker Farbe mehrere Worte und Zahlen auf einer Fläche von etwa 9 auf 2 Metern auf und hinterließen außerdem ein etwa einen Meter großes Hakenkreuz. Die Polizei ermittelt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Sachbeschädigung. Eine Schadenssumme ist bisher nicht bekannt.
Fahrzeuggespann zu schwer – Fahrer ohne Fahrerlaubnis in Niederau
Am Samstag um 19:50 Uhr kontrollierten Polizisten in Niederau, OT Gröbern, einen 20-jährigen Autofahrer, der ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Gespann führte. Der junge Mann war mit einem Ford Galaxy und einem Anhänger auf dem Jessener Weg unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das Gesamtgewicht des Fahrzeugs samt Anhänger die zulässige Gesamtmasse der Führerscheinklasse B überschritt. Der Fahrer hatte jedoch nicht die entsprechende Fahrerlaubnis. Er musste den Anhänger vor Ort stehen lassen und muss sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.