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Kfz-Zulassung per Mausklick kommt nur langsam in Fahrt

Nummernschild-Rohlinge mit Euro-Kennzeichen und dem «D» für Deutschland. / Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Nummernschild-Rohlinge mit Euro-Kennzeichen und dem «D» für Deutschland. / Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Ein Auto zuhause am Rechner zulassen, um- oder abmelden. Das klingt erstmal bequem. In Sachsen läuft das Projekt «i-Kfz» aber noch im Schneckentempo.

Die Online-Zulassung von Fahrzeugen kommt in Sachsen nur stockend voran. Der Anteil der Digitalanträge liegt in den Großstädten unter einem Prozent, wie eine Umfrage in Leipzig, Dresden und Chemnitz ergab. «Die derzeitigen Einschränkungen bei den Handlungsmöglichkeiten und der noch fehlende Bekanntheitsgrad wirken sich auf das Nutzungsverhalten aus», sagte Claudia Geißler-Ploog, Leiterin des Leipziger Ordnungsamtes. Bisher sei noch keine Zulassung von Oldtimern, Elektrofahrzeugen, Fahrzeugen mit Saisonzulassung und keine Verlängerung von Händlerkennzeichen über das «i-Kfz»-Portal möglich.

Im Vorjahr wurden in Sachsens größter Stadt insgesamt 125 146 Zulassungsverfahren bearbeitet, lediglich 1112 davon waren digital gestellte Anträge. Dies entspricht einem Anteil von 0,89 Prozent. In Dresden liegt der Anteil der Online-Abmeldungen bei 0,72 Prozent, bei Neu-, Um- und Wiederzulassungen sowie Anschriftenänderungen lediglich 0,38 Prozent.

In Chemnitz wurde im gesamten Vorjahr sogar nur ein einziges Fahrzeug per Mausklick neu zugelassen. Neunmal wurde auf diesem Weg ein Fahrzeug auf einen neune Halter umgeschrieben, das entspricht einem Anteil von 0,05 Prozent. Bei den Außerbetriebsetzungen wurden 0,34 Prozent registriert.

Vor allem die teilautomatisierten Prozesse wie Neuzulassungen und Wiederzulassungen sind laut Geißler-Ploog noch nicht so stark frequentiert, da die Fahrzeuge nicht sofort in Betrieb genommen werden können. «Erst wenn Plaketten, Fahrzeugpapiere und der Bescheid per Post zugestellt sind, kann das Fahrzeug genutzt werden.» Zudem könnten derzeit nur Privatpersonen die Onlinedienste nutzen, wenn das Fahrzeug erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen ist.

«Schlussendlich lässt sich sagen, dass es in die richtige Richtung bei den Onlineanträgen geht, aber es geht noch mehr. Wir werden daher das Thema im Jahr 2022 immer wieder auf den Social-Media-Kanälen und bei der Presse platzieren, um den Bekanntheitsgrad zu stärken», betonte Geißler-Ploog.

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