Die Bundesländer mit größeren Wolfsvorkommen haben sich nach zähem Ringen auf Kriterien für den Abschuss sogenannter Problemwölfe verständigt, dabei aber viel Spielraum für die regionale Ausgestaltung gelassen. Wie das Agrar- und Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns am Mittwoch in Schwerin mitteilte, können Wölfe geschossen werden, wenn sie mehrfach Nutztiere wie Schafe oder Ziegen gerissen haben und sich erneut bis auf 1000 Meter an die Koppel der angegriffenen Herde annähern. Dies sei eine der Voraussetzungen für einen schnellen Abschuss, auf die sich die AG Wolf bei ihrer Beratung am Mittwoch geeinigt habe. Beteiligt gewesen seien Vertreter der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
«Ziel der AG Wolf war es, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen», erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD). In den Gesprächen sei man «auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen» und habe das Versprechen eingehalten, bis zum Beginn der Weidesaison den Rahmen für die beschleunigte Entnahme von «schadensstiftenden Wölfen» abzustecken. Doch könnten die Länder entsprechend ihrer Besonderheiten die Regelungen anpassen.