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Diakonie kritisiert Abschaffung der Weihnachtsamnestie

Die Diakonie Sachsen fordert eine Überprüfung der Entscheidung. (Symbolbild) / Foto: Heiko Rebsch/dpa
Die Diakonie Sachsen fordert eine Überprüfung der Entscheidung. (Symbolbild) / Foto: Heiko Rebsch/dpa

Sachsen will Strafgefangene nicht mehr schon Wochen vor Weihnachten entlassen und begründet das mit Gerechtigkeit. Der Diakonie greift die Argumentation zu kurz.

Die Diakonie bedauert die Abschaffung der Weihnachtsamnestie in Sachsen. Mit diesem Schritt gebe der Freistaat ein bewährtes Instrument der Resozialisierung auf und erschwere straffällig gewordenen Menschen den Übergang in ein straffreies Leben, teilte der evangelische Wohlfahrtsverband mit.

Diakonie: Oberstes Ziel des Strafvollzugs ist Resozialisierung

«Oberstes Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Dazu gehört, Haftentlassungen so zu gestalten, dass Menschen reale Chancen haben, wieder Fuß zu fassen», betonte Rotraud Kießling, Referentin für Straffälligenhilfe der Diakonie Sachsen. 

Die Abschaffung der Weihnachtsamnestie treffe nicht nur die Inhaftierten selbst, sondern auch ihre Angehörigen. «Gerade für Kinder ist die Weihnachtszeit emotional besonders sensibel», so Kießling. Die Möglichkeit, diese Zeit in der Familie zu verbringen, könne stabilisierend wirken und den Neustart nach der Haft unterstützen.

Weihnachtsamnestie galt nicht für alle Strafgefangenen 

Bei der Weihnachtsamnestie werden bestimmte Strafgefangene, deren Entlassungstermin in die Zeit des Festes fällt, bis zu mehrere Wochen früher entlassen. Sachsen hatte diese Möglichkeit 2020 eingeführt. Im ersten Jahr profitierten 62 Strafgefangenen von einer solchen Gnadenentscheidung, 2024 waren es nur noch elf. Wer mehr als zwei Jahre Haft zu verbüßen hatte oder etwa wegen eines Sexualdelikts inhaftiert war, für den galt die Amnestie nicht. 

Im Oktober war mitgeteilt worden, dass es in Sachsen fortan keine Weihnachtsamnestie für Strafgefangene mehr geben wird. «Strafe ist keine Frage des Kalenders, sondern der Gerechtigkeit. Wer Unrecht begangen hat, muss dafür einstehen – unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Strafvollstreckung erfolgt», hatte die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) die Entscheidung begründet. 

Für Diakonie-Vorstandschef Dietrich Bauer greift diese Argumentation zu kurz. Resozialisierung sei kein «weiches» Thema und keine Bevorzugung einzelner. «Sie ist gesetzlicher Auftrag und dient der Sicherheit der gesamten Gesellschaft. Wer den Übergang aus der Haft unnötig erschwert, riskiert Rückschläge statt gelingender Wiedereingliederung.»

Diakonie: Entscheidung sendet problematisches Signal

Mit der Abschaffung der Weihnachtsamnestie gehe Sachsen einen Sonderweg. Alle Bundesländer – mit Ausnahme Bayerns – hielten weiterhin an diesem Instrument fest, hieß es. Gerade in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt und Verlässlichkeit immer wieder eingefordert würden, sendet diese Entscheidung aus Sicht der Diakonie Sachsen ein problematisches Signal.

Der Wohlfahrtsverband fordert eine Überprüfung der Entscheidung. Die Weihnachtsamnestie habe sich in der Vergangenheit auch in der Praxis bewährt. Justizvollzugsbeamte, Bewährungshelfer sowie Einrichtungen der Straffälligenhilfe hätten Entlassungen besser vorbereiten und begleiten können. Mit der Abschaffung gehe diese Entlastung verloren. 

Ministerin verweist auf weiter geltende Regelungen 

Geiert verwies darauf, dass es auch ohne Weihnachtsamnestie die Möglichkeit gibt, Strafgefangenen in der Zeit um das Fest vorzeitig zu entlassen - wenn ihre reguläre Entlassung in den Zeitraum vom 21. Dezember bis 2. Januar fällt. Sie könnten bereits am letzten Werktag vor dem 22. Dezember aus dem Gefängnis. Zudem würden Justizvollzugsanstalten von Lockerungen - etwa unbegleitetem Ausgang - über die Festtage Gebrauch machen.

Die Diakonie machte geltend, dass diese Regelung Betroffenen nicht viel hilft. Denn in dieser Zeit seien viele Behörden geschlossen, notwendige Termine beim Jobcenter oder Sozialamt könnten nicht wahrgenommen werden. Dadurch verzögere sich die Wohnungs- und Arbeitssuche.

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