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Sachsen: Ausländer zur Klärung der Identität festhalten

dpa / Hendrik Schmidt
dpa / Hendrik Schmidt

Asylbewerber sollen nach dem Willen Sachsens bei unklarer Herkunft zeitlich begrenzt festgehalten werden können. Einen entsprechenden Antrag will der Freistaat auf der am Mittwoch in Magdeburg beginnenden Innenministerkonferenz vorlegen. «Wir brauchen auch im Asylverfahren Klarheit darüber, mit wem wir es zu tun haben. Leider täuschen Asylsuchende immer wieder über ihre wahre Identität hinweg und erschweren oder vereiteln damit die Beschaffung von Passpapieren», sagte Innenminister Roland Wöller (CDU) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Auf Vorschlag Sachsens sollen Ausländer zur Klärung der Identität höchstens acht Stunden lang festgehalten werden können. Dauert es länger, ist eine richterliche Anordnung einzuholen, die Haftlänge soll aber drei Tage nicht überschreiten. Ein nicht geringer Teil der nach Deutschland eingereisten Ausländer sei nicht zuverlässig identifiziert, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Dies stelle nicht nur ein Sicherheitsproblem dar, sondern erschwere auch die Abschiebung ausreisepflichtiger Menschen.

Das Innenministerium verwies darauf, dass die Rückführungsrichtline der EU eine Haft erlaubt, wenn Betroffene die Abschiebung umgehen oder behindern. In Deutschland sei das bisher aber nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Nach geltender Regelung sei der Ausländer verpflichtet, an der Beschaffung von Papieren zu seiner Identität mitzuwirken und alle Unterlagen vorzulegen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Hendrik Schmidt