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Kabinett entscheidet über Abschiebungshaft

Die sächsische Staatsregierung will heute die gesetzliche Grundlage für die Abschiebungshaft auf den Weg bringen. Dazu soll das Kabinett über den Entwurf «des Gesetzes zum Vollzug von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam» entscheiden.

Er sieht vor, dass abgelehnte Asylbewerber, die sich der Abschiebung entziehen wollen, bis zu sechs Monate inhaftiert werden können. Das Gesetz soll, wenn es vom Landtag beschlossen wird, eine seit Mai bestehende Interimslösung zum Ausreisegewahrsam ablösen.

Der Gewahrsam ist für leichtere Fälle gedacht. Abgelehnte Asylbewerber können so maximal vier Tage bis zu ihrer Ausreise festgehalten werden. Sowohl für Ausreisegewahrsam als auch für Abschiebungshaft ist eine richterliche Anordnung nötig.

Laut Innenministerium scheiterten im vergangenen Jahr rund 1300 Abschiebungen, weil die Betroffenen untertauchten oder sich der Zwangsmaßnahme anderweitig entzogen hatten.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / ---