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Kabinett bringt Abschiebungshaft auf den Weg

Die sächsische Staatsregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen für den Vollzug einer Abschiebungshaft auf den Weg gebracht. Den Gesetzentwurf dazu beschloss das Kabinett am Dienstag in Dresden. Er regelt Einzelheiten zur Unterbringung abgelehnter Asylbewerber in einer noch im Bau befindlichen zentralen Gewahrsams- beziehungsweise Hafteinrichtung und soll das bisher geltende Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz ablösen. Opposition und Flüchtlingsrat kritisierten, Flucht sei kein Verbrechen.

Es werde immer schwieriger, Ausreisepflichtige abzuschieben, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU). «Die reisen eben freiwillig nicht aus, tauchen bei einer bevorstehenden Abschiebung unter oder verstecken Familienangehörige, um der Abschiebung zu entgehen.» Deshalb seien ein Gewahrsam von bis zu zehn Tagen und eine sechsmonatige Haft, die um ein Jahr verlängert werden könne, notwendige Mittel zur Durchsetzung geltenden Rechts. Beide Maßnahmen bedürften einer richterlichen Anordnung.

Eine Unterkunft für Abzuschiebende entsteht derzeit in Dresden. Sie soll für den Gewahrsam mit 34 Plätzen im ersten Quartal kommenden Jahres und für die Abschiebungshaft mit 24 Plätzen bis Mitte 2018 in Betrieb gehen. Die Baukosten betragen Ulbig zufolge 9,1 Millionen Euro. Das Vollzugsgesetz trage «selbstverständlich auch der Würde des Menschen Rechnung», sagte der Minister. So sollen Familien und Minderjährige getrennt von alleinstehenden Ausreisepflichtigen untergebracht werden.

«Es hat nichts mit Menschenwürde zu tun, Familien mit Kindern einzusperren», sagte dagegen die Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Linksfraktion, Juliane Nagel. Es habe auch nichts mit Menschenwürde zu tun, «Menschen unter Zwang aus dem Land zu werfen, selbst wenn sie schon seit längerer Zeit hier sind, sich ein neues Leben aufgebaut haben und für sich selbst sorgen können». Menschen, die hier Schutz suchten, seien keine Verbrecher.

Mit seinem Beschluss bewege sich das Kabinett «weiter in Richtung Unmenschlichkeit», kritisierte auch der Sächsische Flüchtlingsrat. «Haft ohne Straftat ist immer verheerend in ihrer Wirkung, egal ob sie Ausreisegewahrsam oder Abschiebehaft genannt wird.»

Die Grünen warfen Ulbig «pures Wahlkampfgetöse» vor. Sollte sich der Gesetzentwurf am bisher geltenden Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz orientieren, sei nichts Gutes zu erwarten, sagte die Migrationsexpertin der Fraktion, Petra Zais. «Denn dieses Gesetz verstößt gegen Europarecht und ist auch mit Bundesrecht nicht vereinbar.»

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Hendrik Schmidt