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Chemnitzer OB Schulze kann noch nicht vereidigt werden

Der neu gewählte Chemnitzer Oberbürgermeister Sven Schulze (SPD). Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Der neu gewählte Chemnitzer Oberbürgermeister Sven Schulze (SPD). Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Der neu gewählte Chemnitzer Oberbürgermeister Sven Schulze (SPD) kann nicht wie geplant am 25. November in seinem neuen Amt vereidigt werden. Wie die Landesdirektion Sachsen am Mittwoch mitteilte, sind drei Einwände gegen die Chemnitzer Oberbürgermeister-Wahl eingegangen. Diese sogenannten Wahlanfechtungen stammten von Privatpersonen. Zuvor hatte die «Freie Presse» und «MDR Sachsen» berichtet. Die Wahl gilt erst dann als rechtskräftig, wenn gegen die Entscheidung der Landesdirektion keine Klage eingereicht wurde oder eine mögliche Klage vor Gericht scheitert.

Die Landesdirektion hat eigenen Angaben zufolge die Einsprüche zurückgewiesen. Entsprechende Bescheide seien versandt worden, hieß es. Binnen vier Wochen kann dagegen Klage eingereicht werden. Die Frist endet laut Behörde am 27. November.

Laut Stadtverwaltung ist anstatt der Vereidigung für den 25. November die Bestellung von Schulze zum Amtsverweser vorgesehen. Eine entsprechende Vorlage soll auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung genommen werden. Der Amtsverweser ist nach seiner Bestellung durch den Stadtrat in die Lage versetzt, alle Aufgaben und Befugnisse des Oberbürgermeisters ohne zeitlichen Verzug wahrzunehmen. Lediglich das Stimmrecht im Stadtrat und in den Ausschüssen steht ihm bis zur offiziellen Amtsübernahme und Vereidigung nicht zu. Auch bei der Wahl der damaligen Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) im Jahr 2006 wurde die Vereidigung nach einer Wahlanfechtung verzögert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Der neu gewählte Chemnitzer Oberbürgermeister Sven Schulze (SPD). Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild