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AfD legt Beschwerde gegen Entscheidung ein

dpa / Hendrik Schmidt
dpa / Hendrik Schmidt

Die Sächsische AfD hat beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landeswahlausschusses eingelegt. Dieser hatte am 5. Juli einen Großteil der AfD-Landesliste aus formalen Gründen nicht zugelassen. Laut Gericht ist mit der Beschwerde auch der Antrag verbunden, eine einstweilige Anordnung gegen die Entscheidung zu erlassen. Die Beschwerde sei am Freitag eingegangen, teilte das Gericht am Montag mit.

Laut einer Sprecherin war zunächst noch unklar, bis wann das Gericht eine Entscheidung trifft. Man bemühe sich, den Fall vor der Landtagswahl am 1. September 2019 zu klären.

Der Landeswahlausschuss hatte nur die ersten 18 von insgesamt 61 Plätzen der AfD-Liste bestätigt. Bei einem guten Abschneiden zur Landtagswahl könnte die AfD unter Umständen nicht alle Mandate besetzen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Hendrik Schmidt