Der Landkreis Meißen hat am Mittwoch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen Nr. 3/2025 und Nr. 5/2025, die zum Schutz gegen die hochpathogene Geflügelpest (HPAI Subtyp H5N1) erlassen worden waren, aufgehoben. Das teilte das Landratsamt mit. Diese Maßnahmen waren aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in der Gemeinde Ebersbach erforderlich geworden und umfassten die Festlegung von Schutz- und Überwachungszonen sowie spezifische Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügungen wurde am 28. Januar auf der Webseite des Landratsamtes veröffentlicht und kann unter der Rubrik Bekanntmachungen auf www.kreis-meissen.de eingesehen werden. Trotz der Aufhebung dieser spezifischen Verfügungen bleibt die allgemeine Stallpflicht für Vogelbestände ab 50 Tieren im gesamten Landkreis bestehen.
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbestand im Dezember 2025 war es zwingend erforderlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone (Allgemeinverfügung Nr. 3/2025) sollte die Ausbreitung der Seuche verhindern. Leider führte die rasche Ausbreitung der Erkrankung in verschiedene Teiltbereiche des betroffenen Bestandes dazu, dass die bisherigen Sperrzonen erweitert werden mussten (Allgemeinverfügung Nr. 5/2025).