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Sachsen: Wie man Medizin ohne eine 1,0-Abitur studieren kann

Bis 28. Februar kann man sich für ein Landarzt-Studium bewerben. Foto: CDU
Bis 28. Februar kann man sich für ein Landarzt-Studium bewerben. Foto: CDU

Die Landarztquote fürs Wintersemester 2026/27 ist gestartet. Es gibt Informationen online über das Bewerbungsverfahren und die Anforderungen.

Jetzt bewetben. Wer Medizin studieren möchte, aber kein 1,0-Abitur hat, kann sich bis 28. Februar 2026 über die Landarztquote um einen Studienplatz außerhalb des regulären NC-Verfahrens bewerben. Das teilte die Meißner CDU-Landtagsabgeordnete Daniela Kuge mit. 

„Das Programm richtet sich an engagierte junge Menschen, die sich nach ihrem Medizinstudium als Hausärztinnen und Hausärzte in den ländlichen Regionen Sachsens engagieren möchten“, erklärte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. Die Bewerbung ist ausschließlich über die Plattform Amt24 möglich.

Mit der Landarztquote ermöglicht der Freistaat Sachsen den Zugang zum Medizinstudium auch außerhalb des Numerus Clausus. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze – für das Jahr 2026 also 40 Plätze – an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein. Die Studienorte sind Leipzig, Dresden oder Chemnitz.

Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren. In der ersten Stufe werden fünf im Sächsischen Landarztgesetz definierte Kriterien bewertet, die die Eignung und Motivation für die hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum widerspiegeln:

  • Abiturnote
  • Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests
  • Vorherige Berufsausbildung oder Studium
  • Vorherige Berufserfahrung
  • Freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten

Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle dieser Kriterien erfüllt sein. Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten aus der ersten Phase werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.

Am 20. Januar 2026 findet von 17:00 bis 18:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahren des Sächsischen Landarztgesetzes statt. In der gemeinsamen Veranstaltung informieren Vertreterinnen und Vertreter der Landesdirektion Sachsen, der Sächsischen Landesärztekammer sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen über das Programm, das Bewerbungsverfahren und das Berufsbild als Hausarzt. Darüber hinaus werden Hinweise zu den Weiterbildungsverpflichtungen, zu den Bedarfsgebieten sowie zur kassenärztlichen Tätigkeit gegeben. Für Fragen und den fachlichen Austausch stehen die beteiligten Stellen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulstandorte zur Verfügung.

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