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Sachsen: Laster-Fahrverbot auf Autobahnen am Reformationstag - mit Ausnahmen

Symbolbild Lkw / pixabay 3345557
Symbolbild Lkw / pixabay 3345557

Die Polizei erinnert an das Sonn- und Feiertagsverbot am 31. Oktober. Laster mit über 7,5 Tonnen benötigen eine Ausnahmegenehmigung.

Die Polizei bittet um Beachtung des bundesweiten Sonn- und Feiertagsverbotes am Freitag nächster Woche, den 31. Oktober, von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Diese Einschränkung gilt nicht nur auf Autobahnen, sondern auf allen öffentlichen Straßen. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw, die einen Anhänger ziehen oder Güter befördern, sind betroffen. Bei Leerfahrten ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Wichtig zu beachten sei, dass einige Bundesländer an den Reformationstagen von 0:00 bis 22:00 Uhr bestimmte Autobahnstrecken nutzen dürfen, insbesondere für Fahrten von oder nach Berlin. In Sachsen sind dazu die A 4, A 13, A 14, A 17, A 38 und A 72 freigegeben. Zusätzliche Strecken außerhalb der Autobahn in Brandenburg sind unter folgendem Link einsehbar.

Verstöße gegen die Regelung können teuer werden: Ein Bußgeld von 120 Euro wird fällig, während auf die Speditionen sogar 570 Euro zukommen.

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