Es geht langsam voran. Im zweiten Quartal dieses Jahres wurden 247 ausreisepflichtige Ausländer aus Sachsen abgeschoben. Davon erfolgten 210 Rückführungen durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zentrale Behörde für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Das teilte die Behörde am Montag mit. Die Hauptzielländer dieser Rückführungen waren Georgien, Tunesien, Türkei, Marokko und Kroatien. Bei 73 der durch die LDS Rückgeführten handelte es sich um Straftäter.
Zusätzlich gab es 37 Rückführungen (Ausreisepflichtige ohne Asylbezug) durch die unteren Ausländerbehörden, sprich Landkreise und kreisfreie Städte. Die Hauptzielländer dieser Rückführungen umfassten Polen, die Tschechische Republik, Georgien, Portugal und Rumänien. Die Zahl der durch die LDS erfassten freiwilligen Ausreisen beläuft sich im zweiten Quartal 2025 auf 477 Personen. Dies umfasst sowohl staatlich geförderte als auch selbstfinanzierte Rückreisen. Die meisten Rückkehrer waren türkische Staatsangehörige, gefolgt von venezolanischen, georgischen, syrischen und russischen Staatsbürgern.
Im Vergleich zum zweiten Quartal des Vorjahres (2024) sind die Abschiebungen leicht gestiegen, was einen Anstieg um 38 ausreisepflichtige Personen bedeutet. Gleichzeitig hat die Zahl der freiwilligen Ausreisen deutlich zugenommen, mit einem Zuwachs von 189 Personen. In der ersten Jahreshälfte 2025 wurden insgesamt 506 ausreisepflichtige Ausländer aus Sachsen abgeschoben. Darüber hinaus gab es in derselben Zeitspanne insgesamt 920 freiwillige Ausreisen.
Die Rückführungszahlen werden vierteljährlich nach dem 15. des Folgemonats veröffentlicht. Die LDS agiert als obere Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen und ist verantwortlich für Aufgaben im Bereich Asyl und Ausländerrecht.