Das Ordnungsamt der Stadt Meißen weist darauf hin, dass Gewerbetreibende, die eine Sondernutzungserlaubnis benötigen, diese jetzt für das Jahr 2026 beantragen sollten. Auch wer bereits im letzten Jahr eine Sondernutzungserlaubnis erhalten hat, muss erneut einen Antrag stellen. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nicht länger als ein Jahr.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich für Waren, Werbeträger, Freisitze und alles, was vor einem Ladengeschäft oder einem Gastronomiebetrieb zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden kann. Diese Regelung sorgt dafür, dass der öffentliche Raum in Meißen angemessen genutzt wird und gleichzeitig die Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Neu in dieser Antragsperiode ist, dass neben dem Antrag auch Lagepläne oder Skizzen sowie eine konkrete Quadratmeterzahl angegeben werden müssen. Dies dient der besseren Nachvollziehbarkeit der Anträge und der Planung im Stadtgebiet.
Die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes stehen gerne für Auskünfte zur Verfügung. Sie helfen dabei, die notwendigen Schritte zur Beantragung der Sondernutzungserlaubnis zu verstehen und zu erleichtern.
Alle Kontakte und die notwendigen Formulare sind im Internet unter der Adresse https://www.stadt-meissen.de/de/verkehr-sondernutzung.html abrufbar.