Die Landesdirektion Sachsen hat 2025 insgesamt zwei Millionen Euro Fördermittel für den Tierschutz bewilligt. Das teilte Béla Bélafi, Präsident der Behörde, am Mittwoch mit. Das Geld gehe an Tierschutzvereine und Tierheime, die sich um die Aufnahme, Unterbringung oder Pflege von Heimtieren kümmern. Die bis zu 90-prozentige Förderung deckt unter anderem die Kosten für Betrieb, Personal, Futtermittel, Tierarztgebühren für Kastrationen und Kennzeichnungen von Katzen sowie bauliche Investitionen (als Zuschuss) ab. Die Anträge dafür werden bei der Landesdirektion Sachsen gestellt und müssen bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Im Jahr 2025 gab es insgesamt 126 Anträge und Anfragen, von denen nach Prüfung 116 Zuwendungsbescheide durch die Landesdirektion Sachsen erlassen wurden. »Trotz aller staatlichen Förderung spielen die Spenden weiterhin eine bedeutende Rolle, um die wichtigen Aufgaben der Tierheime langfristig zu sichern«, machte Bélafi deutlich.
Das Förderjahr 2025 war für alle Beteiligten anspruchsvoll. Die Anpassung der Förderrichtlinie und die vorläufige Haushaltsführung in 2025 sorgten für Unsicherheit und kurze Antrags- und Bewilligungsfristen. So verkürzte sich z. B. der ohnehin knappe Bewilligungszeitraum von 12 Monaten auf 5 Monate. »Trotz aller Herausforderungen haben wir die Fördermittel rechtzeitig bewilligen und ausreichen können. Das Geld ist nun dort, wo es dringend gebraucht wird«, so Bélafi. Der Präsident dankte allen Beteiligten, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben.
Die jährlichen Fördermittel wurden für 2025/2026 von 1,32 Millionen Euro auf zwei Millionen Euro pro Jahr angehoben. Die Richtlinie wurde erst am 4. November 2025 geändert und am 20. November 2025 durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt; die bis dahin blockierten Fördermittel wurden am 13. November 2025 zur Verfügung gestellt.