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Kreis Meißen: Weg mit Barrieren vor den Lieblingsplätzen

Ein Beispiel für den Einsatz der Fördermittel – barrierefreie Umgestaltung in der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain (GSEZ). Die Gedenkstätte erinnert an die Verbrechen der Wehrmacht im Kriegsgefangenenlager Zeithain 1941 bis 1945. Bildquelle: Archiv GSEZ
Ein Beispiel für den Einsatz der Fördermittel – barrierefreie Umgestaltung in der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain (GSEZ). Die Gedenkstätte erinnert an die Verbrechen der Wehrmacht im Kriegsgefangenenlager Zeithain 1941 bis 1945. Bildquelle: Archiv GSEZ

Fördermittel für barrierefreies Bauen für 2026 können jetzt beantragt werden.

Geld für Barrierefreiheit. Auch für 2026 können im Rahmen des Investitionsprogrammes „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ Zuwendungen beantragt werden. Das teilte das Landratsamt Meißen mit. 

Gefördert werden Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit, Bildung und Gastronomie sowie bei ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktureinrichtungen oder Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon können freiwillige Angebote darstellen, wie beispielsweise Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs.

Gute Beispiele der zurückliegenden Förderperioden sind unter anderem: die Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen, die barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen, zum Beispiel in Hotels oder bei Sportanlagen, der Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten, tastbare Modelle in Museen, das Anbringen von taktilen Leitsystemen (insbesondere auch in Ärztehäusern und Museen) sowie die Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucherinnen und Besucher und der Einbau von induktiven Höranlagen.

Die Förderung beantragen können Betreiber – auch Mieter und Pächter – von bestehenden, öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Die Fördersumme pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Antragsunterlagen stehen unter https://www.kreis-meissen.de/Sozialplanung zum Download bereit. Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen ist bis zum 30. November 2025 einzureichen.

Unterstützt von:

Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH