Geld für Barrierefreiheit. Auch für 2026 können im Rahmen des Investitionsprogrammes „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ Zuwendungen beantragt werden. Das teilte das Landratsamt Meißen mit.
Gefördert werden Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit, Bildung und Gastronomie sowie bei ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktureinrichtungen oder Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon können freiwillige Angebote darstellen, wie beispielsweise Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs.
Gute Beispiele der zurückliegenden Förderperioden sind unter anderem: die Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen, die barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen, zum Beispiel in Hotels oder bei Sportanlagen, der Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten, tastbare Modelle in Museen, das Anbringen von taktilen Leitsystemen (insbesondere auch in Ärztehäusern und Museen) sowie die Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucherinnen und Besucher und der Einbau von induktiven Höranlagen.