Im Landkreis Meißen sind die Jobs der rund 3.500 Baubeschäftigten dank des Saison-Kurzarbeitergeldes winterfest. Selbst wenn es bei Schnee und Frost nicht möglich ist, im Freien zu arbeiten, bleiben Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen bestehen. Jörg Borowski von der IG Bau Dresden betont, dass die Bauarbeiter während der Wintermonate von Dezember bis März weiterhin beschäftigt werden können, auch wenn das Wetter das Arbeiten im Freien unmöglich macht.
Die Bau-Gewerkschaft hebt die Vorteile des Saison-Kurzarbeitergeldes hervor, das früher als Schlechtwettergeld bekannt war. Die Arbeitsagentur bietet den Baubeschäftigten somit eine Art „Winter-Brücke“, die bis zu 67 Prozent des Nettolohns als Ausfallgeld ermöglicht.
„Wichtig ist, dass möglichst viele der 288 Baubetriebe im Landkreis Meißen das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen“, so Borowski weiter. Die Firmen profitieren, da sie keine Bauarbeiter entlassen müssen. So kann im Frühjahr, wenn die Arbeiten wieder anziehen, auf bereits vorhandenes Fachpersonal zurückgegriffen werden. Dies gibt den Beschäftigten eine stabile Perspektive im Job und sichert ihnen ihre Einkünfte das ganze Jahr über.