Die "Alfred-Prescher-Stiftung" wurde im Jahr 2010 gegründet, um Kriegsblinden Unterstützung zu bieten. Dies geschah auf Initiative des ehemaligen Coswiger Alfred Prescher, der in seinem Testament 1945 festlegte, dass die Erlöse aus seinem Grundbesitz für diese wichtige Aufgabe verwendet werden sollen. Das teilte die Stadtverwaltung Coswig mit.
Bisher wurden bereits viele Projekte gefördert, und nun gibt es zum fünfzehnten Mal die Möglichkeit, aus den Erträgen des Jahres 2025 Förderanträge zu stellen. Die Stiftung lädt alle Coswiger Einwohner, Vereine und Unternehmen ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen.
Gemäß der Stiftungssatzung liegt der Fokus der Unterstützungsleistungen auf Kriegsblinden. Dabei wird besonderen Wert auf die Anschaffung von Blindenhunden gelegt. Sollte kein Bedarf an Blindenhunden bestehen, können die Mittel auch für andere Hilfsmittel verwendet werden, wie etwa technische Geräte zur Orientierung oder Blindenschrift. Der offizielle Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen wird sowohl im Coswiger Amtsblatt als auch in der lokalen Tagespresse veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Blindenverbände direkt angeschrieben, um die Reichweite der Information zu erhöhen.
Interessierte Antragsteller werden gebeten, ihre schriftlichen Anträge bis zum 20. Januar 2026 bei der Stadtverwaltung Coswig, Finanzcontrolling, Karrasstraße 2, 01640 Coswig einzureichen. Der Antrag sollte eine detaillierte Projektbeschreibung sowie Angaben zu den Gesamtkosten und den beteiligten Personen enthalten.
Das Stiftungskuratorium wird in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 entscheiden, welche Projekte gefördert werden.
Als Kriegsblinder wird ein Mensch bezeichnet, der infolge kriegerischer Auseinandersetzungen, auf der Flucht oder während der Vertreibung, als Soldat oder Zivilist, durch die Einwirkung von Munition, Sprengstoff oder bei Bombenangriffen erblindet ist.