Am 7. September sind die Meißnerinnen und Meißner zur Wahl eines neuen Oberbürgermeisters aufgerufen. Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat wie immer auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigungen sind in diesen Tagen an die Haushalte versandt worden. Briefwahlunterlagen können schriftlich, auf elektronischem Wege oder persönlich beantragt werden. Das teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit.
Damit die Unterlagen rechtzeitig eingehen, ist die Beantragung bis zum 3. September, 10 Uhr online möglich unter http://www.stadt-meissen.de/wahlen.html, vor Ort im Briefwahlbüro können sie bis 5. September 16 Uhr beantragt werden. Ein entsprechender Wahlscheinantrag befindet sich als Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Per Post oder elektronisch beantragte Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden den Antragstellerinnen und Antragstellern per Post an die angegebene Anschrift zugeschickt. Für diejenigen Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, werden von Amts wegen auch für den zweiten Wahlgang Wahlscheine ausgestellt.