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Strafbefehl wegen Bedrohung des Altenberger Bürgermeisters

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. / Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. / Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Wegen einer verbalen Bedrohung des Altenberger Bürgermeisters Thomas Kirsten (Freie Wählergemeinschaft) hat das Amtsgericht Dippoldiswalde einen Strafbefehl gegen einen 29 Jahre alten Mann verhängt. Darin wird ihm bei einer einjährigen Bewährungszeit eine Geldstrafe von 2000 Euro angedroht. Zudem muss er 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Dem Mann wurde vorgeworfen, am 12. Dezember 2021 über WhatsApp einen auf Facebook veröffentlichten Kommentars Kirstens mit den Worten kommentiert zu haben, dieser gehöre erschossen. Ein Nutzer von WhatsApp hatte den Kommentar an den Bürgermeister weitergeleitet, der die Bedrohung ernst genommen habe, teilte das Gericht mit. Dies sei vom Angeklagten zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen worden. Der Angeklagte sei bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Der Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig.

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