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Längere Fristen für die «Richteranklage»

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts. / Foto: Uli Deck/dpa
Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts. / Foto: Uli Deck/dpa

Verfassungsfeinde sollen einfacher aus dem Richteramt entfernt werden können. Dieses Ziel verfolgt eine Gesetzesänderung, die der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. Damit werden die Fristen für eine sogenannte Richteranklage verlängert. Mit diesem Instrument können Landtage oder der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht die Versetzung eines Richters verlangen, wenn es Zweifel an dessen Verfassungstreue gibt.

Der Antrag, einen Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen, musste bislang spätestens zwei Jahre nach dem vermeintlichen Fehlverhalten gestellt werden. Diese Frist wurde nun auf fünf Jahre verlängert. Wird dem Richter ein Verstoß im Amt vorgeworfen, musste ein entsprechendes Disziplinarverfahren bisher spätestens sechs Monate nach dem Ende des beanstandeten Gerichtsverfahrens eingeleitet werden - das ist künftig auch nach zwölf Monaten noch möglich.

Die «Richteranklage» sei ein wichtiges Instrument des wehrhaften Rechtsstaates, sagte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne). «Verfassungsfeinde haben auf der Richterbank nichts verloren.» Im Freistaat Sachsen hatte es vor einiger Zeit Aufregung um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier gegeben. Ihm war auf Antrag des Landesjustizministeriums die Ausübung seines Richteramts untersagt worden, nachdem er vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft worden war.

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