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Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Bauunternehmen

Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Bauunternehmen
Mehrere Straßenbauunternehmen aus ganz Deutschland sollen sich bei Aufträgen für Kommunen über Jahre abgesprochen haben. (Symbolbild) / Foto: Thomas Frey/dpa
Von: DieSachsen News
Reparatur von Straßen, Flicken von Rissen oder die Belieferung mit Split: Über Jahre hinweg sollen sich mehrere Bauunternehmen abgesprochen haben. Betroffen sind vor allem Kommunen in Ostdeutschland.

Wegen verbotener Absprachen bei Aufträgen für Kommunen und Straßenbaubehörden hat das Bundeskartellamt eine Millionenstrafe gegen sieben Bauunternehmen aus ganz Deutschland verhängt. Insgesamt verhängte das Kartellamt nach eigenen Angaben Geldbußen in Höhe von 10,5 Millionen Euro. 

Die Unternehmen hätten sich über einen längeren Zeitraum hinweg gegenseitig zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand zur Reparatur und Sanierung von Straßen zugeschoben, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. «Durch illegale Absprachen können bei öffentlichen Auftraggebern hohe Schäden entstehen, welche letztlich alle Bürgerinnen und Bürger tragen müssen.» 

Beteiligt waren laut Bundeskartellamt Straßenbauunternehmen aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Absprachen fanden demnach zwischen 2016 und 2019 statt und betrafen vor allem Aufträge in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Es habe regelmäßige Absprachen und Treffen gegeben. Teilweise seien bestimmten Bauunternehmen einzelne Landkreise zugewiesen worden, der die Ausschreibung gewinnen sollte. Andere Unternehmen gaben abgesprochene Schutzangebote ab. 

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Zahlreiche Aufträge und Ausschreibungen von Kommunen und Straßenbaubehörden

Die Verstöße betrafen laut Bundeskartellamt eine Vielzahl von Ausschreibungen und Aufträgen von öffentlichen Auftraggebern wie Kommunen und Landesstraßenbaubehörden. Dabei sei es um einfachere Maßnahmen der Straßenreparatur gegangen, wie etwa das Flicken der Straßenoberfläche. 

Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat das Bundeskartellamt bereits im August 2019 eine Durchsuchungsaktion durchgeführt. Eines der betroffenen Unternehmen hat nach Angaben des Kartellamtes im Rahmen des Kronzeugenprogramms mit den Ermittlern kooperiert. Die Bußgeldbescheide seien bereits rechtskräftig.

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