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Doppelmord und Zerstückelung: Urteil ist rechtskräftig

Die Verurteilung eines Mannes zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes und anschließender Zerstückelung der Leichen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf durch Beschluss vom 7. Februar die Revision des Mannes, wie der BGH am Freitag mitteilte.

Das Landgericht Leipzig hatte den damals 37 Jahre alte Mann aus Tunesien am 7. September 2017 verurteilt. Er habe aus Habgier ein tunesisches Ehepaar ermordet, die Leichen der 32 und 37 Jahre alten Opfer zerstückelt und in einem Badesee versenkt, hieß es zur Begründung. Die Richter hatten zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist somit erschwert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck

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