Aufgrund der noch geringen Erfahrung im Umgang mit dem neuen Virus ist völlig klar, dass bei den Eltern und den Verantwortlichen in den Einrichtungen Unsicherheiten bestehen. Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos ist nicht möglich, aber andererseits ist auch der Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen nicht das Mittel der Wahl. Grundsätzlich wird es immer ein Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und dem Recht der Kinder auf Teilhabe und Bildung sein.
Wichtig bleibt: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, zu Hause bleiben sollen. Die Einschätzung treffen auch grundsätzlich weiterhin die Eltern.
Krankheitsanzeichen
Bei Auftreten mindestens eines dieser Krankheitsanzeichen entscheiden die Eltern, ob ihr Kind einen Arzt benötigt:- Fieber ab 38 °C
- Husten (keine bekannte chronische Erkrankung, z.B. Asthma)
- Durchfall
- Erbrechen
- allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen)
- Geruchs- oder Geschmacksstörungen
Detaillierte Informationen finden Sie dazu online: schule-sachsen.de/20_09_16_Empfehlung_Krankheitsanzeichen.pdf
Foto: Ausschnitt aus der Empfehlung für Eltern (Stand 16.09.2020)