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Steuerbescheide: 71,4 Prozent der Einsprüche hatten Erfolg

Knapp drei Viertel der Beschwerden gegen Einkommensteuerbescheide hatten in Sachsen im vergangenen Jahr Erfolg. Die sogenannte Abhilfequote lag bei 71,4 Prozent, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Mario Beger hervorgeht. 2020 waren nur 57,1 Prozent der Beschwerden erfolgreich. Dagegen ist die Zahl der eingereichten Einsprüche leicht gesunken - von knapp 52 400 im Jahr 2020 auf 50 700 im vergangenen Jahr.

Nicht jeder erfolgreiche Einspruch bedeutet allerdings, dass die Steuerfestsetzung zuvor fehlerhaft war, wie das Finanzministerium in seiner Antwort betonte. Die Abhilfen beruhen demnach auch häufig darauf, dass im Einspruchsverfahren zusätzliche Aufwendungen geltend gemacht werden.

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