AfD-Abgeordneter scheitert mit Eilantrag gegen Ordnungsgeld
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf gegen Ordnungsmaßnahmen seiner Fraktion verworfen. Die Spitze der AfD-Bundestagsfraktion hatte im Mai entschieden, dass Moosdorf 5.000 Euro Ordnungsgeld zahlen soll, sowie sechs Wochen lang nicht im Namen der Fraktion im Bundestag sprechen und für drei Monate nicht auf Fraktionsveranstaltungen auftreten darf. Hintergrund waren Meinungsverschiedenheiten über den politischen Kurs und gegenseitige persönliche Angriffe. Der sächsische Abgeordnete Moosdorf hatte in einem öffentlich gewordenen Brief an seine Fraktionskollegen den außenpolitischen Sprecher und Fraktionsvize Markus Frohnmaier hart angegriffen und indirekt dessen Ablösung gefordert. Das Bundesverfassungsgericht sah nun keinen Grund, warum die verhängten Maßnahmen die Abgeordnetenrechte Moosdorfs beeinträchtigen könnten. Sämtliche Teilhaberechte könnten etwa auch im Fall der Einziehung des verhängten Ordnungsgeldes weiter ausgeübt werden, so der Zweite Senat. In Bezug auf die sechswöchige Rede-Sperre habe Moosdorf nicht vorgetragen, dass er in den fraglichen Sitzungswochen überhaupt für Reden im Namen seiner Fraktion vorgesehen war. Ebenso wenig habe er dargelegt, dass er sein Rederecht nicht auch unabhängig von der Fraktion ausüben könnte. In der vergangenen Legislaturperiode stand Moosdorf selbst als damaliger außenpolitischer Sprecher fraktionsintern in der Kritik. Dabei war es etwa um eine Russland-Reise und Verbindungen nach Moskau gegangen. Der Cellist hatte eine Honorarprofessur an der international bekannten Moskauer Gnessin-Musikhochschule angenommen. Die Akademie wird vom russischen Kulturministerium finanziert. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenKarlsruhe sieht keine Teilhaberechte verletzt