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Juristin: Demo-Teilnehmer müssen Presse-Aufnahmen hinnehmen

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Wer zu einer Demonstration oder einer Versammlung geht, muss nach Einschätzung einer Juristin auch mit Presse-Aufnahmen rechnen. Journalisten seien dazu berechtigt, Versammlungen abzulichten, sagte die Strafrechtlerin Lea Voigt der Deutschen Presse-Agentur angesichts der bundesweiten Debatte über eine Einschränkung der Pressefreiheit durch die sächsische Polizei.

Bei Protesten gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der vergangenen Woche in Dresden hatte sich ein Demonstrant lautstark gegen ZDF-Filmaufnahmen gewehrt und den Journalisten vorgeworfen, eine Straftat zu begehen, indem sie ihn filmten. Daraufhin kontrollierte die Polizei das ZDF-Team, das erst nach einer Dreiviertelstunde wieder seiner Arbeit nachgehen konnte. Später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Demonstranten um einen Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamts handelte.

Der Mann habe versucht, die freie Berichterstattung einzuschränken und es so darzustellen, dass die Aufnahmen kriminell seien, sagte Voigt, die auch Mitglied im Gefahrenabwehrrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins ist. Dabei müsse ein Journalist «nicht jeden Versammlungsteilnehmer erst um Erlaubnis fragen, ob Fotos oder Videoaufnahmen veröffentlicht werden dürfen». Das gelte auch dann, wenn einzelne Personen in der Versammlung erkennbar seien.

Es spiele auch keine Rolle, dass der Mann womöglich erst auf dem Weg zu einer Versammlung gewesen und noch gar nicht dort eingetroffen sei. Das Geschehen stehe im unmittelbaren Zusammenhang mit der Versammlung. Hinzu komme, dass der Mann auf die ZDF-Kamera zugegangen sei.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / ---

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