Der Freistaat Sachsen hat im vergangenen Jahr 1.262 Erbschaften gemacht. Das passiert immer dann, wenn ein Mensch mit Wohnsitz in Sachsen stirbt, der keine Verwandten oder keinen Partner hatte oder diese die Erbschaft ausschlagen. Aber was landet auf diesem Weg im Besitz des Freistaates? Und lohnt es sich für den Staat, ein Erbe zu sein?
Was hat Sachsen 2025 mit Erbschaften eingenommen?
Voriges Jahr flossen durch die sogenannten Fiskalerbschaften knapp 7,9 Millionen Euro an das Land. Das war nach Angaben des Zentralen Flächenmanagements (ZFM) des Freistaates etwas weniger als im Jahr davor mit knapp 8,7 Millionen Euro.
Doch die Abwicklung dieser Erbschaften ist teuer. Zusammen mit Personal- und Sachkosten musste Sachsen dafür fast 5 Millionen Euro ausgeben. 22 Bedienstete kümmern sich im Fachbereich Fiskalerbschaften um die Fälle.
Und auch die Differenz könne vom Freistaat nicht als Gewinn verbucht werden, teilte das ZFM mit. Denn oft gingen mit den Erbschaften Verpflichtungen einher - etwa für den Unterhalt oder die Verkehrssicherung von Liegenschaften. Unterm Strich ist der Staat als Erbe daher froh, wenn für ihn eine «schwarze Null» herauskommt.
Was erbt der Staat alles so?
«Häuser, Garagen, Hofstellen, Gärten, Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Flächen» landen laut ZFM durch Erbschaften beim Freistaat. Die meisten Immobilien befinden sich in Sachsen, manche aber auch in anderen Ländern der Bundesrepublik oder im Ausland.
«Diese sind in vielen Fällen über deren Wert hinaus mit Grundpfandrechten belastet oder in baulich schlechtem Zustand», erklärte der ZFM-Leiter Martin Oberacher. Kommen dann noch unbekannte Miteigentümer hinzu, wird das Verfahren aufwendig.
Zu den komplizierten Erbschaften des Freistaates gehört zum Beispiel ein ehemaliges Faserplattenwerk. Die Industriebrache ist im sächsischen Altlastenkataster erfasst - vermutlich lagern im Boden gefährliche Stoffe. Dazu liefen noch Untersuchungen, doch allein die Beseitigung oberirdisch abgelagerter Schadstoffe werde laut einem Gutachten 2,5 Millionen Euro kosten. Seit mehreren Jahren läuft wegen Überschuldung dieses Nachlasses ein Insolvenzverfahren.
Auch Schmuck finde ich immer wieder in den Hinterlassenschaften. Dieser werde dann über Auktionshäuser oder Edelmetallhändler veräußert. Von den kräftig in die Höhe geschossenen Gold- und Silberpreisen habe Sachsen dabei allerdings kaum profitiert. «Herausragende Wertsachen fanden sich leider nicht», so Oberacher.
Was hat der Staat als Erbe mit dem DDR-Hit «Am Fenster» zu tun?
Im Mai 2000 starb die Lyrikerin Hildegard Maria Rauchfuß in Leipzig. Sie hat das Gedicht «Am Fenster» verfasst, das die Band City 1974 vertonte - und das zu einem bis heute viel gespielten, ikonischen Song wurde. Zunächst waren keine Erben bekannt, so dass Sachsen 2002 vom Amtsgericht als gesetzlicher Erbe von Rauchfuß festgestellt wurde. Jahr für Jahr flossen Tantiemen an den Freistaat.
Doch diese - durchaus einträgliche - Erbschaft war nicht von Dauer, wie das ZFM mitteilte. Erbrechtliche Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren - der Freistaat wird also immer erst einmal Erbe auf Widerruf.
Im Fall von Hildegard Maria Rauchfuß machte ein Erbenermittlungsbüro doch noch Erben dritter Ordnung ausfindig, also entfernte Angehörige. Sie beanspruchten den Nachlass vom Freistaat - und Sachsen musste die Einnahmen aus den Tantiemen von insgesamt rund 161.000 Euro an die wahren Erben auskehren.
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