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Klageregister für Sammelklage gegen Amazon Prime geöffnet

Die Amazon Prime Video-Anwendung ist auf dem Display eines iPhone SE zu sehen. / Foto: Silas Stein/dpa
Die Amazon Prime Video-Anwendung ist auf dem Display eines iPhone SE zu sehen. / Foto: Silas Stein/dpa

Verbraucher können sich einer Sammelklage gegen Amazon anschließen, wenn sie vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich ab jetzt einer Sammelklage gegen Amazon in Deutschland wegen des Streamingdienstes Prime Video anschließen. Das Klageregister für betroffene Kundinnen und Kunden sei nun geöffnet, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Donnerstag mit. Der Klage könnten sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben, erläuterte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, laut einer Mitteilung.

Der Streaming-Anbieter hatte seine Kundschaft vor die Alternative gestellt, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiter werbefrei zu streamen. «Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich. Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher.»

Die Anmeldung ins Klageregister ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Sachsen Unterstützung an. Amazon hatte die Vorwürfe bereits Anfang des Jahres zurückgewiesen und erklärt, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben.

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