Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die seit mehr als hundert Jahren in Deutschland erhoben wird. Auch in Sachsen ist sie für Hundehalter Pflicht und wird von den Städten und Gemeinden festgelegt. Die Hundesteuer dient in erster Linie nicht dazu, spezielle Leistungen für Hunde zu finanzieren, sondern als (weitere) Einnahmequelle der Kommunen. Gleichzeitig hat sie eine steuernde Wirkung: Wer sich einen Hund anschafft, soll sich bewusst mit den laufenden Kosten auseinandersetzen.
Die Steuer wird unabhängig von der Größe oder Rasse des Tieres erhoben. Jeder Hundehalter muss seinen Vierbeiner innerhalb weniger Wochen nach der Anschaffung anmelden. Das gilt für kleine Begleithunde ebenso wie für große Wachhunde oder für Bulldoggen, die in vielen sächsischen Städten und Gemeinden zu den beliebten Familienhunden zählen (weitere Informationen zu dieser Hunderasse unter https://bullyclub.de/).