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Hundesteuer in Sachsen 2025 – Regelungen im Überblick

Illustration zur Hundesteuer in Sachsen: Je nach Gemeinde zahlen Hundehalter unterschiedlich hohe Beiträge, Bildquelle: ChatGPT
Illustration zur Hundesteuer in Sachsen: Je nach Gemeinde zahlen Hundehalter unterschiedlich hohe Beiträge, Bildquelle: ChatGPT

Erfahren Sie, wie hoch die Hundesteuer ist, welche Rassen betroffen sind und welche Besonderheiten es gibt.

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die seit mehr als hundert Jahren in Deutschland erhoben wird. Auch in Sachsen ist sie für Hundehalter Pflicht und wird von den Städten und Gemeinden festgelegt. Die Hundesteuer dient in erster Linie nicht dazu, spezielle Leistungen für Hunde zu finanzieren, sondern als (weitere) Einnahmequelle der Kommunen. Gleichzeitig hat sie eine steuernde Wirkung: Wer sich einen Hund anschafft, soll sich bewusst mit den laufenden Kosten auseinandersetzen.

Die Steuer wird unabhängig von der Größe oder Rasse des Tieres erhoben. Jeder Hundehalter muss seinen Vierbeiner innerhalb weniger Wochen nach der Anschaffung anmelden. Das gilt für kleine Begleithunde ebenso wie für große Wachhunde oder für Bulldoggen, die in vielen sächsischen Städten und Gemeinden zu den beliebten Familienhunden zählen (weitere Informationen zu dieser Hunderasse unter https://bullyclub.de/).

Höhe der Hundesteuer in sächsischen Gemeinden

Bei der Hundesteuer in Sachsen gibt es keine einheitlichen landesweiten Sätze. Jede Kommune erlässt ihre eigene Hundesteuersatzung. So entstehen deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land.

In Dresden liegt die Hundesteuer derzeit bei rund 108 Euro pro Jahr für den ersten Hund. In Leipzig beträgt sie 120 Euro, in Chemnitz etwa 90 Euro. Auf dem Land sind die Beträge meist niedriger: In manchen kleineren Gemeinden werden nur 40 bis 60 Euro fällig.

Wer mehrere Hunde hält, muss tiefer in die Tasche greifen. In vielen Satzungen verdoppelt sich der Betrag für den zweiten Hund, beim dritten oder vierten können sogar noch höhere Aufschläge verlangt werden.

Diese Unterschiede zeigen, dass Hundehalter die örtliche Satzung genau prüfen sollten. Besonders für Menschen, die in Grenzgebieten zwischen zwei Gemeinden wohnen, können die Kosten für die Hundesteuer bei einem Umzug spürbar variieren.

Höhere Steuern für bestimmte Hunderassen

Einige sächsische Städte und Gemeinden erheben für bestimmte Rassen, die als gefährlich eingestuft sind, einen erhöhten Steuersatz. Dazu zählen in vielen Kommunen der American Staffordshire Terrier, der Pitbull Terrier oder der Bullterrier. Auch Kreuzungen mit diesen Rassen fallen häufig darunter.

Die erhöhte Steuer kann mehrere Hundert Euro im Jahr betragen. Während ein „normaler“ Hund in Leipzig mit 120 Euro besteuert wird, können für einen als gefährlich eingestuften Hund über 500 Euro jährlich fällig werden. Damit wollen die Kommunen die Haltung solcher Hunde unattraktiver machen oder zumindest sicherstellen, dass Halter sich der Verantwortung bewusst sind.

Für Bulldoggen oder andere Rassen, die nicht in den Gefahrenkatalogen stehen, gilt in der Regel der normale Steuersatz. Dennoch lohnt sich auch hier ein Blick in die jeweilige Satzung, denn nicht jede Gemeinde listet die gleichen Rassen.

Steuerbefreiungen und Ermäßigungen

Neben den Pflichtbeträgen bieten viele Kommunen auch Entlastungen an. Blindenhunde, Therapiehunde, Rettungshunde oder Diensthunde von Polizei und Zoll sind üblicherweise von der Steuer befreit. Die Befreiung muss beantragt und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.

Hundehalter, die einen Hund aus einem Tierheim übernehmen, profitieren häufig von zeitlich begrenzten Ermäßigungen oder vollständigen Befreiungen. Diese können zwischen sechs Monaten und zwei Jahren liegen und sind ein Anreiz, Tieren aus dem Tierschutz ein neues Zuhause zu geben.

Auch Sozialhilfeempfänger oder Bürger mit geringem Einkommen können auf Antrag eine Ermäßigung erhalten. Da die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde abweichen, sollte man sich frühzeitig bei der Verwaltung zu informieren.

Anmeldung, Hundemarke und Pflichten

Die Anmeldung eines Hundes erfolgt in der Regel im Bürgerbüro oder über Online-Formulare der Gemeinde. Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke, die der Hund sichtbar am Halsband tragen muss. Sie dient als Nachweis, dass die Steuer ordnungsgemäß bezahlt wurde.

Bei einer Kontrolle, etwa durch den Ordnungsdienst, können Beamte die Vorlage der Marke verlangen. Fehlt sie, droht ein Verwarnungsgeld. Bei Verlust der Marke stellen die Gemeinden in der Regel Ersatz aus, wofür jedoch eine kleine Gebühr anfällt.

Wird der Hund abgegeben, verkauft oder verstirbt, muss er umgehend abgemeldet werden. Nur so lässt sich verhindern, dass weiterhin Steuerbescheide verschickt werden.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt und einen Hund ohne Anmeldung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen können dafür Bußgelder zwischen 100 und 1.000 Euro verhängt werden – zusätzlich zur nachzuzahlenden Hundesteuer. Auch die vorsätzliche Falschangabe von Rasse oder Anzahl der Hunde kann teuer werden.

Die Kontrollen werden in den Städten strenger gehandhabt als auf dem Land. Besonders in größeren Kommunen gibt es spezielle Überprüfungen, um nicht gemeldete Hunde zu erfassen.

Unterschiede zwischen Stadt und Land

Während die Steuer in Städten wie Leipzig, Dresden und Chemnitz vergleichsweise hoch ist, fallen die Beträge auf dem Land deutlich niedriger aus. Diese Unterschiede haben historische und praktische Gründe: Auf dem Land wurden Hunde traditionell zur Bewachung von Höfen oder für die Jagd eingesetzt, weshalb man dort niedrigere Steuersätze beibehalten hat. In den Städten dagegen soll die Steuer verhindern, dass zu viele Hunde auf engem Raum gehalten werden.

Für Hundehalter lohnt es sich daher, die Satzungen im Detail zu vergleichen. Gerade Familien mit mehreren Hunden können durch einen Wohnortwechsel in eine Nachbargemeinde langfristig Geld sparen.

Fazit: Hundesteuer in Sachsen sorgfältig prüfen

Die Hundesteuer in Sachsen ist für jeden Hundehalter verpflichtend, ihre Höhe richtet sich jedoch nach der jeweiligen Gemeinde. Sie kann zwischen 40 Euro auf dem Land und über 120 Euro in den Städten liegen. Für bestimmte Rassen gelten erhöhte Sätze, während Befreiungen und Ermäßigungen in speziellen Fällen möglich sind.

Für alle Halter – ob Besitzer kleiner Hunde oder großer Schäferhunde – gilt: Eine rechtzeitige Anmeldung ist Pflicht. Wer sich an die Regeln hält, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern sorgt auch dafür, dass die Hundehaltung transparent bleibt. Ein Blick in die örtliche Hundesteuersatzung bringt Klarheit und hilft, die Kosten realistisch einzuschätzen.

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