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OVG bestätigt Alkoholverbot für Neonazi-Treffen in Ostritz

dpa / Arno Burgi
dpa / Arno Burgi

Für das Neonazi-Festival im ostsächsischen Ostritz an diesem Wochenende gilt ein Alkoholverbot. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen wies eine Beschwerde des Veranstalters ab und bestätigte letztinstanzlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden. In dem am Freitag veröffentlichten l Beschluss vom Vortag begründete der 3. Senat die Entscheidung damit, dass «von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch beabsichtigten Alkoholkonsum bei der Veranstaltung auszugehen sei». Zu dem Festival auf einem Privatgelände werden bis zu 1000 Rechtsextreme aus ganz Deutschland, Polen und Tschechien erwartet.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte zuvor die Rechtmäßigkeit der Auflage des Landkreises Görlitz bestätigt, wonach den Veranstaltungsteilnehmern der Konsum von Alkohol während der Veranstaltung untersagt wird. Nach Auffassung der OVG-Kammer liegt der Veranstaltung auch nach dem Inhalt der beabsichtigten Musikdarbietungen eine kämpferische Zielrichtung zugrunde. Es sei daher nicht fernliegend, dass bei den Teilnehmern von vornherein eine latent vorhandene aggressive Grundstimmung vorhanden sei, die durch die aufputschende Livemusik in Verbindung mit Alkoholkonsum deutlich gesteigert werde.

Die Polizei erklärte, das Verbot strikt durchsetzen zu wollen. «Grundsätzlich unterliegen alle Versammlungen (auch Rockkonzert) in Ostritz diesem Verbot», schrieb die Polizei auf Twitter.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi

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