Wenn bei Azubis mit eigener Wohnung das Geld nicht reicht, wird es oft finanziell eng. Viele Auszubildende, die nicht mehr zu Hause bei ihren Eltern wohnen, müssen für Miete, Lebensmittel, Kleidung und Fahrten nach Hause aufkommen. Diese Ausgaben summieren sich rasch und können die finanzielle Situation der Azubis stark belasten.
Insbesondere im Landkreis Meißen, wo laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) rund 3.850 Azubis leben, stehen viele vor der Herausforderung, ihre Ausgaben durch die Vergütung im Ausbildungsbetrieb zu decken. Der Vorsitzende der IG BAU Dresden, Jörg Borowski, weist darauf hin, dass 180 dieser Azubis im Bauwesen tätig sind. Reisekosten zu den Eltern und die teure Miete einer eigenen Wohnung machen die finanzielle Belastung untragbar.
Um Azubis in dieser Situation zu unterstützen, bietet die Arbeitsagentur einen Zuschuss in Form der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) an. Diese finanzielle Unterstützung ist speziell für die Bedürfnisse von Auszubildenden konzipiert, die nicht bei ihren Eltern wohnen. "Denn vor allem die Miete für eine eigene Wohnung haut vielen Azubis finanziell die Füße weg", betont Borowski.
Zusätzlich gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um BAB-Geld zu beantragen. Der Azubi muss entweder über 18 Jahre alt sein, verheiratet sein oder mit einem Partner zusammenleben. Auch für Azubis mit mindestens einem Kind gibt es die Möglichkeit auf Unterstützung, wenn sie nicht mehr bei den Eltern leben. Dies bietet vielen jungen Menschen die Chance, ihre Ausbildung erfolgreich fortzusetzen, ohne von finanziellen Engpässen aufgehalten zu werden.
Zudem ermöglichen es Online-Rechner auf der Website der Arbeitsagentur, die individuellen Chancen auf Berufsausbildungsbeihilfe einfach zu überprüfen. Interessierte können über den Link www.babrechner.arbeitsagentur.de ihre Optionen auf eine finanzielle Unterstützung in nur wenigen Minuten herausfinden und sich somit gezielt informieren.