Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen neue Klimaklagen gegen fünf weitere Landesregierungen ein. Wie der Verband am Montag in Berlin mitteilte, richten sich die neuen Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Landesregierungen von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Beschwerden sollen die Landesregierungen laut Umwelthilfe dazu zwingen, Landesklimaschutzgesetze zu verabschieden, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen. Seit Juli laufen bereits entsprechende Verfahren gegen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.
Eingereicht haben die neuen fünf Klagen 16 junge Beschwerdeführer, darunter Klima-Aktivisten von Fridays for Future, Studenten und Schüler aus den jeweiligen Bundesländern. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt den Prozess, da sie als Verband nicht als Einzelklägerin vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten kann.
«Klimaschutz ist nicht nur Bundes-, sondern auch Landessache. Nicht nur die Bundesregierung ist verpflichtet, das Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und umfassenden Maßnahmen zu schützen, sondern auch die Landesregierungen», sagte DUH-Anwalt Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, am Montag. In den besagten Ländern sehe es beim Klimaschutz noch schlechter aus als auf Bundesebene. Keine der Landesregierungen habe bislang ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet.