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Antifa-Ost-Prozess: Verfahren gegen einen Mann abgetrennt

Antifa-Ost-Prozess: Verfahren gegen einen Mann abgetrennt
Das Verfahren gegen einen Beschuldigten wurde abgetrennt. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Von: DieSachsen News
Im Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten in Dresden ist das Verfahren gegen einen Angeklagten abgetrennt worden. Was sind die Gründe dafür?

Im sogenannten Antifa-Ost-Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Dresden ist das Verfahren gegen einen der sieben Angeklagten abgetrennt worden. Der Mann sei derzeit nicht verhandlungs- und reisefähig, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit. Weitere Auskünfte zu seinem Gesundheitszustand könne das OLG nicht geben.

Die Rote Hilfe, ein Verein zur Unterstützung linker Aktivisten, teilte mit, dass der Betroffene schon länger unter psychischen Problemen gelitten habe. Im August sei er von einer S-Bahn erfasst worden und habe seitdem «das Bewusstsein nicht mehr wiedererlangt». Der Verein kritisierte, dass gegen den Mann trotz einer psychischen Erkrankung verhandelt worden sei.

Der Mann ist wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Den Beschluss zur Abtrennung seines Verfahrens hat das OLG laut Sprecherin am 2. September gefasst. Danach muss innerhalb von zwei Monaten entschieden werden, ob das Verfahren ausgesetzt wird oder weiterverhandelt werden kann.

In dem seit November 2025 laufenden Prozess geht es um mehrere Angriffe auf Personen, die von den Angeklagten als Neonazis eingestuft worden sein sollen. Die sieben Beschuldigten sollen zu der linksextremistischen Gruppierung um Lina E. gehört haben, die bereits in einem vorherigen Prozess verurteilt worden ist.

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