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Tattoos bei der Polizei: Kein Bedarf für Neuregelung

Sachsens Polizisten dürfen auch weiterhin keine sichtbaren Tätowierungen im Dienst tragen. Eine Lockerung dieser Vorschriften - wie in Rheinland-Pfalz - ist im Freistaat Sachsen nicht vorgesehen», sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Dresden. In Rheinland-Pfalz sollen Polizisten künftig auch mit kleinen, sichtbaren Tätowierungen Dienst schieben können. Auch in Baden-Württemberg und in Berlin wurden die Vorschriften unterdessen gelockert.

In Sachsen sind die Vorgaben in der Verwaltungsvorschrift «Erscheinungsbild Polizeivollzugdienst» festgehalten. Demnach dürfen Tätowierungen inhaltlich nicht gegen die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen und keine sexuellen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motive darstellen. Tätowierungen, Piercings und anderes dürfen im Dienst nicht zu sehen sein. Ausnahmen können im Dienstsport zugelassen werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Kahnert

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