Knapp neun Monate nach einer Alkoholfahrt hat die Rapperin Katja Krasavice (29) den Strafbefehl dazu weitestgehend akzeptiert. Der Anwalt der Sängerin habe den Einspruch nur noch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Leipzig auf Anfrage sagte. Somit ist die 29-Jährige rechtskräftig wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt, lediglich die Höhe der von ihr zu zahlenden Strafe ist noch offen.
Ende Mai vergangenen Jahres war die Sängerin mit ihrem Auto durch Leipzig gefahren und von der Polizei kontrolliert worden. Dabei wurde ein Blutalkoholwert von 1,28 Promille festgestellt. Das Amtsgericht Leipzig erließ einen Strafbefehl in einer unteren sechsstelligen Höhe und verhängte eine Führerscheinsperre von zehn Monaten. Da Krasavice dagegen zunächst Einspruch einlegt hatte, sollte der Fall an diesem Freitag in öffentlicher Sitzung verhandelt werden. Dazu kommt es nun nicht mehr, der Termin wurde aufgehoben.