Der Munitionsskandal beim Mobilen Einsatzkommando des Landeskriminalamtes wird weiter die Justiz beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil gegen einen Schießtrainer teilweise auf. Die Bundesrichter gaben dem Landgericht Dresden auf, noch einmal neu zu prüfen, inwiefern der Mann gegen das Waffengesetz verstoßen hat. (Az.: BVerwG 5 StR 401/25) Der Beamte war voriges Jahr wegen veruntreuender Unterschlagung und Bestechlichkeit zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er soll dienstliche Munition aus der Waffenkammer des Mobilen Einsatzkommandos heimlich als Bezahlung für ein Schießtraining auf einem privaten Schießplatz in Güstrow verwendet haben, an dem das Kommando 2018 teilnahm. Einen Verstoß gegen das Waffengesetz hatte das Landgericht in diesem Fall verneint. Der Transport der Munition zu dem Schießplatz in Mecklenburg-Vorpommern sei dienstlich veranlasst gewesen. Deswegen sei das Waffengesetz auf den Polizeibeamten nicht anwendbar. Das sahen die Bundesrichter anders. «Im konkreten Fall stellte sich die heimliche Abgabe von insgesamt 7.000 Schuss Munition als Bezahlung für das durchgeführte und als Anzahlung für zukünftige Schießtrainings nicht als dienstliche Tätigkeit des Schießtrainers dar», teilte der BGH mit. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten