Nach dem Prozessauftakt zur möglichen Auslieferung von Neonazi Marla Svenja Liebich vor dem Landgericht im tschechischen Pilsen ist weiter offen, ob die verurteilte Rechtsextremistin nach Deutschland gebracht werden darf. Die Verkündung einer Entscheidung wurde am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angaben von Gründen auf den 1. Juni vertagt. Liebich hatte unter anderem vor Gericht ausgesagt, sie befürchte, in einem deutschen Gefängnis ums Leben zu kommen.
Die Rechtsextremistin war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zum Haftantritt war Liebich jedoch nie erschienen, stattdessen floh sie und wurde erst nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen - Medienberichten nach mit kahlgeschorenem Kopf und in Männerklamotten.