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Anklage fordert 4 Jahre Haft für Freundin von Beate Zschäpe

Anklage fordert 4 Jahre Haft für Freundin von Beate Zschäpe
Der Prozess gegen Susann E. begann im vergangenen November. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Von: DieSachsen News
Susann E. soll die Neonazi-Terrorzelle NSU unterstützt haben. Vor Gericht in Dresden blieb sie stumm, dennoch ist die Bundesanwaltschaft von ihrer Schuld überzeugt.

Im Prozess wegen Unterstützung der Neonazi-Terrorzelle NSU hat die Bundesanwaltschaft vier Jahre Haft für die Angeklagte Susann E. gefordert. Die 45-Jährige habe ihrer Freundin, der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe, durch ihre Taten das Leben im Untergrund erheblich erleichtert, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot im Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG).

Susann E. soll NSU geholfen haben

Susann E., Ehefrau des bereits verurteilten NSU-Unterstützers André E., ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft der 45-Jährigen vor, Zschäpe ihre Krankenkassenkarte und Personalien überlassen sowie bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen zu haben, das der NSU 2011 bei seinem letzten Raubüberfall nutzte. Zudem soll sie von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst haben.

Die Angeklagte hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Am kommenden Donnerstag wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten, das Urteil wird am 17. Juli erwartet.

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NSU verübte Morde in ganz Deutschland

Neben Zschäpe gehörten der Neonazi-Terrorzelle NSU Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos an. Ab dem Jahr 2000 ermordeten sie neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Bei zwei Bombenanschlägen in Köln verletzten sie zudem Dutzende Menschen. 

Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Das OLG München verurteilte Zschäpe 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft.

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