Im Streit um unerlaubte Sportwetten hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Spielern den Rücken gestärkt. Zahlreiche Menschen, die in früheren Jahren bei solchen Angeboten Verluste gemacht haben, können auf Rückerstattung verlorener Wetteinsätze hoffen. Zwar gibt es noch kein Urteil. Aus Hinweisen des BGH für eine im Mai geplante Verhandlung geht aber eine eindeutige Tendenz hervor - zugunsten der bis dato glücklosen Zocker. Fachleute rechnen mit einer noch größeren Klagewelle als ohnehin schon.
Dass Tausende solcher Verfahren laufen, liegt zum einen daran, dass mehrere Firmen vor Jahren in einer rechtlich unklaren Lage Sportwetten angeboten hatten. Zum anderen haben sich Kanzleien und Unternehmen, die zu jenen Rechtsanwälte vermitteln und die Kosten der Rechtsverfolgung gegen eine Provision im Erfolgsfall finanzieren, darauf spezialisiert.
Dazu zählt Gamesright, dessen Gründer Hannes Beuck und Christoph Gerstner das Ganze aufgrund der Dimension, die der Sportwettenmarkt insgesamt hat, mit dem «Dieselskandal» vergleichen. Hier sei das Volumen zwar doppelt so groß. Dafür sei die Verjährungsfrist im Fall der Sportwetten länger. Dieser Punkt spielte im aktuellen Fall allerdings keine große Rolle. Auch Rechtsanwalt Thomas Schopf, der dort den Kläger in Vorinstanzen wie dem Dresdner Oberlandesgericht (OLG) vertreten hat, schreibt auf anwalt.de, nach dem BGH-Beschluss dürfte «ein regelrechter Tsunami über die ganze Sportwetten-Branche hereinbrechen».